Eine peinliche Rechtspanne bzw. eine echte Gesetzeslücke ist jetzt vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entdeckt worden: Eine Frau hatte sich im Jahr 2008 einen gefälschten Führerschein aus den Philippinen besorgt. Mit dieser gefälschten Fahrerlaubnis hat sie sich später in Ungarn einen gültigen Führerschein erschlichen, mit dem sie, weil wir ja alle in der EU sind, hier in Deutschland natürlich fahren darf. Obwohl die Polizei den gefälschten Führerschein “entdeckt” hat und daher der Frau die Fahrerlaubnis entzogen hat konnte diese sie sich vor gericht zurückerstreiten. Begründung: Der ungarische Führerschein bleibt gültig, bis er von den ungarischen Behörden zurückgenommen wird.
Der Fehler ist hierbai aber nicht in Brüssel, sondern in Deutschland entstanden: Hätte der deutsche Gesetzgeber eine Vorschrift aus der EU-Führerschein-Richtlinie bereits in nationales Recht umgewandelt, so wäre der umgetauschte Führerschein nicht mehr gültig. Nun kann die gute Frau also noch so lange in Deutschland praktisch ohne Führerschein fahren, bis es die entsprechende gesetzesänderung gibt. Zumindest diese Frau wird sich über die Zähflüssigkeit in deutschen Gesetzesverfahren freuen…
